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Infos, Diverses & Links


  
   Hier gibt es Angebote um Theorie zu lernen

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Lernfahrausweis ab 1. Januar 2021

Lernfahrten ab 17 Jahren:

  • Wer den Lernfahrausweis für Personenwagen ab 1. Januar 2021 vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erwirbt, muss eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Damit die Führerprüfung trotz der einjährigen Lernphase mit 18 absolviert werden kann, darf der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Geburtstag erwerben, gilt die zwölfmonatige Lernphase nicht.

  • Wenn Personen mit Jahrgang 2003 den Lernfahrausweis im 2021 erwerben, müssen sie ihn nicht mindestens zwölf Monate besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Die praktische Führerprüfung dürfen sie ab ihrem 18. Geburtstag ablegen.

Verkehrskunde Kurs und Theorieprüfung ab dem 1. Januar 2021

  • Ab dem 1.1.2021 ist der Besuch des VKU und die bestandene Theorieprüfung unbegrenzt gültig.

Praktische Autoprüfung Handgeschaltet oder Automat

  • Ab 1. Februar 2019 wurde in der Schweiz der Automateneintrag abgeschafft.

  • Damit wird Personen, die nur Automaten fahren dürfen, künftig erlaubt Handgeschaltete zu fahren.

  • Wer nach dem 1.2.19 die Autoprüfung auf dem Automat gemacht hat, kann Handgeschaltete Autos fahren.

  • Wer die Führerprüfung vor dem 1. Februar 2019 gemacht und den Automaten-Eintrag im Führerausweis hat, kann die Entfernung der Auflage beantragen. Sie wird gewährt, wenn keine gesundheitlichen Probleme dagegen sprechen (wie z.B. bei Personen, die nicht in der Lage sind eine Fusskupplung zu betätigen).

  • Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein.

  • 3 Jahre im Besitz des Führerausweises.

  • Mobility ist auch mit Lernfahrausweis möglich.


Links     






Führerausweis auf Probe


Ablauf zum Erhalt des definitiven Fahrausweises
  • Mit der Führerprüfung ist die Fahrausbildung noch nicht abgeschlossen.

  • Die Zweiphasenausbildung will den jungen Verkehrsteilnehmern helfen, zu noch besseren und sichereren Fahrzeuglenkern zu werden.

  • Innerhalb von drei Jahren müssen Sie einen Weiterbildungstag oder zwei ganztägige Weiterbildungskurse besucht haben. Danach bekommen Sie den definitiven Führerschein.

Zweite Ausbildungsphase

Besuchen Sie den Kurstag innerhalb der ersten 12 Monate nach Ihrer Fahrprüfung:

  • Seit dem 1. Januar 2020 sind die bisherigen zwei WAB-Tage optimiert und zu einem einzigen kompakten Tag zusammengeführt.

Kursinhalt & Ablauf WAB-Kurs Auto:

  • In einem Kursteil lernst du praktisch, wie du gefährliche Situationen schon vor der Entstehung erkennen und wie du diese vermeiden kannst. Notbremsungen, Abstand und Kurven fahren werden auf unseren abgesperrten Pisten erlebt. Gleichzeitig steigerst du deine Sicherheit im Strassenverkehr und lernst dich und dein Fahrzeug besser einzuschätzen.
  • Verkehrssicherheit ist unser oberstes Gebot. Daher werden wir im anderen Kursteil dein Bewusstsein für deine Fahrfähigkeiten schärfen, deinen Verkehrssinn optimieren sowie dein partnerschaftliches Fahren fördern. Und lernst klimafreundlich und kostensparend zu fahren (“clever fahren”), basierend auf den neusten wissenschaftlichen Grundlagen.
  • In der Tagesbilanz fassen wir die Aspekte des umweltschonenden Fahrens zusammen und runden damit diesen für dich erlebnisreichen Tag ab.

Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum im Jahr 2020 oder später

  • Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den neuen Weiterausbildungstag absolvieren oder nachweisen, dass er den heutigen Weiterausbildungskurs 1 besucht hat.

  • Wer vor dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, kann anstelle des neuen Weiterausbildungstages den heutigen Weiterausbildungskurs 1 absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.

  • Wer nach dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.

Ab 1.1.2021 Reissverschluss bei Fahrstreifenabbau und Autobahneinfahrten:

Beim Abbau von Fahrstreifen ist das Reissverschlusssystem neu obligatorisch. Das gilt überall dort, wo Fahrstreifen enden: Zum Beispiel beim Wechsel von drei auf zwei Fahrstreifen, bei Unfällen oder Baustellen. Dabei fährt man auf beiden Spuren bis zum Abbau der Fahrstreifen. Dort lässt jeder Verkehrsteilnehmende auf der weiterführenden Spur einen Verkehrsteilnehmenden vom abgebauten Fahrstreifen nach dem Reissverschlussprinzip vor sich einfädeln. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge von der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll verhindert werden, dass bei Fahrstreifenabbauten zu früh auf den verbleibenden Streifen gewechselt wird, wie es heute oft geschieht. So kann der Verkehr besser fliessen. Einschwenkende Fahrzeuglenkende dürfen die Lücke aber nicht erzwingen, sie bleiben vortrittsbelastet.
Neu gilt das Reissverschlusssystem bei stockendem Verkehr auch bei Autobahneinfahrten. Das Nichtbeachten des Reissverschlussprinzips wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.

Ab 1.1.2021 Rettungsgasse:

Neu muss auf Autobahnen eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden, bereits wenn sich der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit bewegt. Das gilt auch, wenn kein Blaulichtfahrzeug zu sehen oder zu hören ist. Bei zweispurigen Strassen ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren zu bilden, bei dreispurigen Strassen immer zwischen dem äussersten linken und dem mittleren Fahrstreifen. Das Nichtbeachten der Rettungsgasse wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.
Ab 1.1.2021 Rechtsvorbeifahren:

Auf den Autobahnen gilt nach wie vor das Rechtsfahrgebot. Wenn sich auf dem linken (oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem linken und/oder mittleren) Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat, dürfen die Verkehrsteilnehmenden auf der rechten Spur neu mit der nötigen Vorsicht vorbeifahren, auch wenn sich rechts noch keine Kolonne gebildet hat. Das Rechtsüberholen (Ausschwenken auf den rechten Fahrstreifen und Wiedereinschwenken nach links) ist hingegen weiterhin verboten und wird mit einer Ordnungsbusse geahndet.
Ab 1.1.2021 100 km/h für leichte Anhängerzüge:

Wer mit Personen- oder Lieferwagen einen Anhänger zieht, darf auf Autobahnen neu höchstens mit 100 km/h fahren. Der Anhänger darf nicht schwerer als 3,5 Tonnen sein und muss für diese Geschwindigkeit geeignet sein. Das gilt auch für das Zugfahrzeug und die Reifen. Es empfiehlt sich, vor der Fahrt Fragen zu Höchstgeschwindigkeit und -gewicht mit dem Händler oder Importeur oder im Rahmen der Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt abzuklären.

10 Tipps zum sparsamen Autofahren

  • Entfernen Sie unnötige Gegenstände aus dem Fahrzeug.

  • Kontrollieren Sie regelmässig den Reifendruck.

  • Entfernen Sie Ski- und Gepäckträger nach Gebrauch.

  • Starten Sie den Motor ohne Gas.

  • Beschleunigen Sie aus dem unteren Drehzahlbereich mit 3/4 Gas zügig.

  • Legen Sie den nächsthöheren Gang möglichst früh ein.

  • Fahren Sie immer im höchstmöglichen Gang. So schonen Sie Ihre Nerven und Mechanik und sparen Treibstoff.

  • Fahren Sie mit Weitblick, um überflüssiges Bremsen zu vermeiden.

  • Lassen Sie den Motor nie unnötig laufen.

  • Geduld und Toleranz zeichnen den Profi aus!